Auszug aus dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz):

Gemäß § 2 des Kinderbildungsgesetz – Kibiz NRW hat jedes Kind einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Erziehungsberechtigten/ Eltern. Wir -der St. Michael Kindergarten- unterstützen die Erziehungsberechtigten/Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.

Gemäß § 3 (Kibiz) haben wir als Tageseinrichtung einen eigenständigen Bildungs ,- Erziehungs- und Betreuungsvertrag.
Dieser hat die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Information der Eltern insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung als Kernaufgabe.