Die Gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Tageseinrichtungen wird als ganzheitliches Angebot der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder verstanden. Unser Träger und unser Kindergartenteam sind offen für diese erweiterte Angebotsform. Unsere Tageseinrichtung kann auch ein Lebensort für Kinder mit Behinderungen sein, denn:
Behinderte und nicht behinderte Kinder haben die gleichen Bedürfnisse, einer der Wichtigsten ist „mit anderen Kindern zu spielen!“
Unser großangelegter Kindergarten mit seinen Räumlichkeiten, (ohne Treppen-ebenerdig ohne Stolperkanten). Rückzugsmöglichkeiten und Außenbereich bieten die optimalen Voraussetzungen für die Förderung.
Sollte für ihr Kind die gemeinsame Erziehung in Frage kommen, bekommen sie nähere Informationen im Bereich unserer Angebote.

Angebote:
Gemeinsame Erziehung von Kindern mit/- und ohne Behinderungen

Zur Aufnahme eines Kindes mit Behinderung legen wir folgendes Aufnahmeverfahren zu Grunde

  • Die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen findet unter Berücksichtigung von bestimmten Voraussetzungen statt. Der erste Kontakt mit der Kita findet in Form des Aufnahmegespräches zwischen Eltern, Kind, Leitung und Erziehern statt.
  • Bestandteile dieses Gespräches sind zum einen die Vorstellung, die die Eltern mit integrativer Erziehung verbinden, sowie die Möglichkeiten, die die Einrichtung leisten kann. 

Berichte von Ärzten, Therapeuten und Frühförderstellen sind der Leitung zur Einsicht zur Verfügung zu stellen, um den Krankheitsverlauf und die spezifische Behinderungsart kennen zu lernen.
Des Weiteren sind Informationen bezüglich Therapie, der Lebensgewohnheit und des Umfelds sowie individuelle Bedürfnisse des Kindes notwendig.
Die persönliche Vorstellung des Kindes mit Behinderung ist von besonderer Wichtigkeit, um sich über diesen ersten Kontakt sowie die eben genannten Informationen ein individuelles „Bild“ vom Kind verschaffen zu können.

Das Aufnahmegespräch klärt, welche konkreten Hilfestellungen das Kind benötigt.

  • Die Übereinstimmung der Eltern mit dem pädagogischen Konzept ist Voraussetzung für die Aufnahme des Kindes. Vorhandene Gruppenstrukturen müssen berücksichtigt werden.
  • Nach Antragsstellung über das örtliche Jugendamt an das Landesjugendamt in Münster und deren Zustimmung, entscheidet die Leitung über die Aufnahme des Kindes.

Die Entscheidung wird vom Beiwilligungsumgang einer zusätzlichen Fachkraft mit abhängig gemacht werden.
Unsere z. Zt. personelle Situation (reduzierte Fach- und Ergänzungskraftstunden, keine Freistellung der Leiterin) erfordert dies.
Sollten wir bei einem Kindergartenkind durch unsere Beobachtungen einen erhöhten Förderbedarf bemerken, wegen großer Entwicklungsverzögerung oder extremer Verhaltensauffälligkeit sind wir ebenfalls bereit nach Zustimmung der Eltern einen Antrag zur Einzelintegration zu stellen.
Eine enge Zusammenarbeit, so wie intensive, regelmäßige Elterngespräche stellen wir der Antragsstellung voraus.

Gesprächsinhalte:

  • Beschreiben des Entwicklungsstandes bzw. der Verhaltensauffälligkeit 
  • Gruppenverhalten schildern 
  • Klären der momentanen Lebenssituation 
  • Beratung suchen durch Kinderarzt 
  • zusätzliche Therapiemöglichkeiten aufzeigen
  • Austausch über therapeutische Fördermaßnahmen
  • Einsicht in Therapieberichte

Bei der Aufnahme eines behinderten Kindes kommen wir dem Elternwunsch wohnortsnah entgegen. So bedeutet der Weg zum Kindergarten keine zusätzliche Belastung und kein Zeitlicher Mehraufwand.
Die gegebenenfalls nachbarschaftlichen Kontakte und/oder das Zusammensein mit den Geschwistern bleiben möglich.
Konzeptionell orientieren wir uns an den Paragrafen 2 des GTKS und legen die Aussagen zu den Aufgaben und Zielsetzungen sozialpädagogischer Arbeit in Tageseinrichtungen, wie sie auch für die gemeinsame Erziehung und Förderung gelten, zu Grunde. 

Alle Kinder unseres Kindergartens sollen „Integration“ als selbstverständliches Miteinander behinderter und nicht behinderter Kinder erleben.

Grundlage der pädagogischen Arbeit in der integrativen Gruppe ist die Überzeugung, dass jeder Mensch die Potentiale zu einer konstruktiven Entwicklung in sich trägt.
Ziel der integrativen Arbeit ist es daher, ein Förderangebot zu gestalten, dass diese Potentiale weckt und Entwicklungsprozesse anbahnt und zulässt.
Darüber hinaus ist der situationsorientierte Ansatz Grundlage der pädagogischen Arbeit, da davon ausgegangen werden kann, dass sich situationsorientiertes Arbeiten in besonderem Masse für die Realisierung einer für alle Kinder förderlichen gemeinsamen Erziehung eignet. 


Wir fassen die integrative Gruppe als umfassende Lernsituation für Kinder auf, als einen Lebens und Erfahrungsraum, der kein Kind ausschließt.
Das Kind wird in der Gesamtheit seiner Lebensbezüge gesehen und seine Lebenswirklichkeit nicht in unterschiedliche Disziplinen oder Funktionen zerlegt.
Die Heterogenität altersgemischter Gruppen bietet vielfältige Förderungsmöglichkeiten, die mit der Methode der differenzierten Gruppenarbeit für Kinder mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen nutzbar gemacht werden können.
So berücksichtigt z.B. die Themenauswahl der Gruppe die Bedürfnisse aller Kinder; Angebote werden so strukturiert, dass nicht alle Kinder dasselbe tun oder können müssen.
Die Kinder können entsprechend ihrer Möglichkeiten teilnehmen; Angebote sowie Materialswahl ermöglichen selbständige Aktivitäten der Kinder.

Innerhalb der Gruppe stellt sich die Förderung der Kinder nicht als Therapie dar, sondern sie unterstützt durch pädagogische Maßnahmen verschiedener Art die Entwicklung. 
Bei einer angemessenen Förderung durch entsprechende Fachkräfte können die behinderten Kinder ihren Alltag mit den anderen Kindern erleben. Jedes Kind wird in seiner Individualität und Selbständigkeit mit dem Ziel gefördert, seine Persönlichkeit in die Gruppe einbringen zu können. 

Durch die gemeinsame Erziehung bekommen alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize und können im zusammenleben Unterschiede und Ähnlichkeiten erleben, wodurch sich eine Atmosphäre sozialer Toleranz entwickelt, die jedem Kind ungeachtet seiner Fähigkeiten ein positives Selbstwertgefühl vermittelt.

Die Kinder geben sich gegenseitig vielfältige Lernimpulse. Gemeinsame Spielprozesse nehmen einen zentralen Stellenwert in der Entwicklungsförderung ein, sie lernen von und miteinander.
In jedem sozialen Gefüge bedarf es fester Regeln und Grenzen. Sie dienen dem Schutz aller und fördern das Gefühl von Vertrauen und Sicherheit.
Im Zusammensein der Kinder werden Regeln wann immer möglich gemeinsam entwickelt oder aber den Kindern zumindest verständlich gemacht.
Das „schwächste Glied“ stellt hierbei den Ausgangspunkt für das Finden von Regeln dar. Die Freiheit des/der Einzelnen hört da auf, wo das Verhalten eines Menschen die Entfaltungsmöglichkeiten Anderer beeinträchtigt.
Dem Kind wird dabei geholfen, Wünsche und Bedürfnisse zu äußern. Grenzen des Kindes werden wahrgenommen und akzeptiert, auch wenn sie nonverbal geäußert werden. Wenn nötig können durch Alternativangebote Kinder mit verschiedenen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen zu ihrem Recht kommen.

Konflikte sind wichtig für die Entwicklung des Individuums. Konfliktfähige Menschen können sich ihren Wünschen und Gefühlen entsprechend verhalten und die anderer respektieren.
Konflikte unter Kindern sind also etwas ganz Normales und bedürfen nicht immer des Eingreifens durch Erwachsene. Allerdings soll das Betreuungspersonal im Sinne einer gewaltfreien Erziehung die Kinder bei Bedarf darin unterstützen, für alle akzeptablen Konfliktlösungen zu finden, so dass nicht zwangsläufig der/die jeweils Stärkere „siegt“.